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Feiertag in Baden-Württemberg

Darf man am 3. Oktober im Garten arbeiten?

Für viele Arbeitnehmer ist der 3. Oktober ein Feiertag. Welche Arbeiten sind im Garten erlaubt und welche nicht?
Von Lukas Böhl
Den Rasen sollte man am 3. Oktober nicht mähen.

Den Rasen sollte man am 3. Oktober nicht mähen.

Bild: Foto: Sashko / shutterstock.com

In Baden-Württemberg gilt an Feiertagen die Feiertagsruhe. Entsprechend dem Feiertagsgesetz (FTG) sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Ruhe des Tages stören können, verboten. Daher sind auch am Tag der Deutschen Einheit nicht alle Gartenarbeiten erlaubt.

Gartenarbeit nur bedingt erlaubt

Das Feiertagsgesetz von Baden-Württemberg führt nicht konkret aus, welche Arbeiten als „öffentlich bemerkbar“ gelten. Es dürfte jedoch selbstverständlich sein, dass lärmintensive Tätigkeiten wie Rasenmähen ...

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