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Elterngeld und Elternzeit

Diese Änderungen gelten seit Mai

Für Eltern von Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren sind, haben sich in Sachen Elterngeld und Elternzeit drei Punkte geändert. Einer betrifft Selbstständige.
Von Michael Bosch
Bis zu vier Monate zusätzliche Untestützung gibt es mit dem Elterngeld Plus, wenn beide Eltern in Teilzeit arbeiten.

Bis zu vier Monate zusätzliche Untestützung gibt es mit dem Elterngeld Plus, wenn beide Eltern in Teilzeit arbeiten.

Bild: Foto: IMAGO/Michael Gstettenbauer

Nachdem im Wahlkampf sogar die Rede davon war, das Elterngeld abzuschaffen, hat sich bei der staatlichen Leistung für Familien nun tatsächlich etwas getan.

Die Änderungen betreffen den Antrag und die Bemessungsgrenzen, betroffen sind Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren wurden. Darüber berichtet der MDR. Worum geht es konkret?

Elterngeld und Elternzeit: Das ist neu

Die Änderungen sind im sogenannten Bürokratieentlastungsgesetz (vierte Fassung) verankert. Die Änderungen betreffen den Partnerschaftsbonus, ...

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