

Nachdem im Wahlkampf sogar die Rede davon war, das Elterngeld abzuschaffen, hat sich bei der staatlichen Leistung für Familien nun tatsächlich etwas getan.
Die Änderungen betreffen den Antrag und die Bemessungsgrenzen, betroffen sind Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren wurden. Darüber berichtet der MDR. Worum geht es konkret?
Die Änderungen sind im sogenannten Bürokratieentlastungsgesetz (vierte Fassung) verankert. Die Änderungen betreffen den Partnerschaftsbonus, ...
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