

Das Landgericht München bremst OpenAI und seine Künstliche Intelligenz ChatGPT. Die Nutzung von Liedtexten durch den US-Konzern verstößt in den Augen der Richter gegen das Urheberrecht. Sie gaben damit einer Klage der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema recht, die konkret wegen 9 Liedern geklagt hatte - darunter bekannte Titel wie „Atemlos“, „Männer“ von Herbert Grönemeyer, „Über den Wolken“ von Reinhard Mey und „In der Weihnachtsbäckerei“ von Rolf Zuckowski. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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