

Google muss nach einem Urteil des Landgerichts Berlin seinen Nutzern bei der Kontoregistrierung offenlegen, welche seiner mehr als 70 Dienste ihre Daten verarbeiten. Die Zivilkammer gab damit einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) statt.
Die Verbraucherschützer hatten bemängelt, dass weder die „Express-Personalisierung“ noch die alternative „manuelle Personalisierung“ den gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprachen.
Das Urteil ...
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