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Demenz in Deutschland

GPS-Sender an Rollator muss von Gerichten genehmigt werden

Schon das Anbringen eines GPS-Positionssenders am Rollator einer dementen Menschen kann als „freiheitsentziehende Maßnahme“ einer gerichtlichen Genehmigung unterliegen. Darauf wies das Amtsgericht im niedersächsischen Bad Iburg hin.
Von red/AFP
Urteil zu GPS-Sendern an Rollatoren (Symbolbild)

Urteil zu GPS-Sendern an Rollatoren (Symbolbild)

Bild: Foto: imago images/Ute Grabowsky

Schon das Anbringen eines GPS-Positionssenders am Rollator eines dementen Menschen kann als „freiheitsentziehende Maßnahme“ einer gerichtlichen Genehmigung unterliegen. Darauf wies das Amtsgericht im ...