Kein Steuergeld mehr für Rechtsextremisten?
Unter der Aktenzeichen 2 BvB 1/13 hat das Bundesverfassungsgericht im Januar 2017 dargelegt, warum die NPD eine verfassungsfeindliche Partei sei – aber dennoch nicht verboten werden dürfe. „Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar“, so das höchstrichterliche Urteil. Andererseits fehle es „an konkreten Anhaltspunkten, dass dieses Handeln zum Erfolg führt“.
Nach dem gescheiterten Verbot hat die Neonazipartei folgerichtig weiterhin Zuschüsse ...
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