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Änderungen im Familienrecht

Leibliche Väter sollen Rechte besser geltend machen können

Die Bundesjustizministerin legt ihren ersten Entwurf für eine Reform im Familienrecht vor. Umfassende Änderungen, wie sie die Ampel wollte, sind von der schwarz-roten Koalition nicht zu erwarten.
Von Von Anne-Beatrice Clasmann, dpa

Berlin. Wenn ein anderer Mann die rechtliche Vaterschaft für das von ihm gezeugte Kind hat, soll der leibliche Vater dies in Zukunft leichter anfechten können. Ein Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht vor, dass die Anfechtung in den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes grundsätzlich erfolgreich sein soll, wenn jemand nachweisen kann, dass er der leibliche Vater ist. 

Der Entwurf, der Ländern und Verbänden bald zur Stellungnahme zugehen soll, nimmt vor allem Fälle in ...

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