

Stuttgart - Es ist auch eine Frage des Selbstverständnisses als Hüter aller Arbeitgeberinteressen, wenn der Dachverband BDA gleich zwei Gutachten gegen den Zwölf-Euro-Mindestlohn erstellen lässt. Dass beide Rechtsexperten zu dem Ergebnis kommen, das Vorhaben greife in Tarifautonomie und Koalitionsfreiheit ein, verstoße also womöglich gegen das Grundgesetz, überrascht da nicht – sonst hätte man sie ja gar nicht erst beauftragt.
Angeführt werden gravierende Punkte. In der Tat erübrigen sich viele ...
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