

Das Weihnachtsgeld ist in Deutschland als Sonderzahlung steuerpflichtig. Auf den Bonus erhebt das Finanzamt Lohnsteuer. Für Arbeitnehmer hat das einen praktischen Vorteil: Sie bekommen das Weihnachtsgeld bereits versteuert ausgezahlt und müssen es nicht zusätzlich über die Steuererklärung abrechnen.
Weihnachtsgeld wird wie der reguläre Arbeitslohn behandelt und ist daher voll steuerpflichtig. Da es als einmalige Sonderzahlung gilt, zählt es zu den „sonstigen ...
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0




