

Die Temperaturen in Deutschland sind in den vergangenen Tagen spürbar gesunken. Viele Mieter fragen sich nun, ob ihr Vermieter verpflichtet ist, die Heizungen bereits in Betrieb zu nehmen.
Ein gesetzlich festgelegter Zeitraum für die Heizperiode existiert nicht. Maßgeblich ist in erster Linie die Vereinbarung im Mietvertrag. Steht dort nichts, gilt allgemein der Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April als Heizperiode. Manche Formularverträge nennen auch den 15. September ...
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