

Karlsruhe - Beim Einkaufen ist der Preis oft das schlagende Argument, wenn Kundinnen und Kunden zwischen verschiedenen Produkten die Auswahl haben. Kein Wunder also, dass viele Unternehmen mit Rabattaktionen, Bonusprämien oder Bestpreisgarantien für ihre Ware werben. Doch wer mit Preisermäßigungen locken will, muss rechtlich einiges beachten. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt sich gerade mit dem Thema.
Die sogenannte Preisangabenverordnung ...
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