

Im Rechtsstreit um einen quadratischen Haferriegel droht dem Schokoladenhersteller Ritter Sport eine erste Niederlage. Nach der vorläufigen Einschätzung der zuständigen Kammer des Landgerichts Stuttgart liegt weder eine Verwechslungsgefahr noch Rufausbeutung vor. Zum jetzigen Zeitpunkt überzeuge die Argumentation der Beklagtenseite mehr, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer. Daher tendiere man dazu, die Klage abzuweisen.
Ritter Sport sieht durch den Riegel „Monnemer Quadrat Bio“ der ...
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