

Gelsenkirchen/Osnabrück - Im Streit um Müllkosten steht die Schuhfirma Deichmann vor einer Gerichtsniederlage. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab am Freitag eine vorläufige Rechtsauffassung bekannt, der zufolge Deichmann nicht von einer sogenannten Systembeteiligungspflicht befreit wird. Bei diesem System müssen Firmen Geld zahlen für die Entsorgung und Verwertung von Verpackungen, die bei privaten Endkunden landen. Überwacht wird dies von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Gegen ...
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