

Fleischgerichte werden an einer Schule im Raum Konstanz weiterhin die Ausnahme bleiben – der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim hat Beschwerden zum überwiegend vegetarischen Schulessen als unzulässig zurückgewiesen. Dies teilte der VGH am Donnerstag mit. Der Beschluss sei unanfechtbar.
Bei dem Fall hatten sich Eltern daran gestört, dass das Schulessen, das von Montag bis Donnerstag angeboten wird, an drei Tagen aus vegetarischer oder veganer Kost besteht. Nur an einem Tag ...
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