

Die Reform des Bundesenergiegesetzes (BEG) findet in zwei Schritten statt: Zuerst hat man im Juli für Komplettsanierungen und Neubau die Förderbedingungen angepasst – und zwar nach unten, um mit den vorhandenen Haushaltsmitteln möglichst viele Antragssteller zu befriedigen. Zudem sind neue Kriterien für Einzelmaßnahmen der Sanierung in Kraft getreten. Neu ist etwa der Tauschbonus für Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasheizungen von zehn Prozentpunkten. Sie müssen mindestens 20 Jahre auf dem Buckel ...
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