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Erstes Urteil war 2021

1995 getötete Frau in Sindelfingen: Bundesgerichtshof hebt Mordurteil auf

Erst schien alles klar, nun gibt es einen neuen Stand. Das Landgericht in Stuttgart muss sich noch einmal mit einem Fall aus dem Jahr 1995 beschäftigen. Der Bundesgerichtshof hat ein Mordurteil gegen den verurteilten Täter aufgehoben.
Von Peter Maier

Sindelfingen. Der Fall einer im Jahr 1995 in Sindelfingen getöteten Frau muss offenbar neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Mordurteil von 2021 gegen einen Verdächtigen aufgehoben. Eine andere Strafkammer des Landgerichts soll nun die Möglichkeit bekommen, den Fall noch einmal von Grund auf zu untersuchen. Der Angeklagte hatte Revision eingelegt. Das meldet der SWR.

Die SZ/BZ hatte am 14. Februar 2020 von der Festnahme berichtet.

Die Richter in Karlsruhe kamen zu der Auffassung, es sei nicht eindeutig bewiesen, dass es sich um Mord gehandelt habe. Denn dass der späterhin Verurteilte im Jahr 1995 heimtückisch gehandelt haben soll, sei nicht ausreichend belegt. Denn, er soll das damals 35-jährige Opfer in Sindelfingen auf offener Straße überfallen und erstochen haben.

Demnach sei es offen, ob es vor den Stichen noch ein Gespräch oder gar einen Streit gegeben habe und ob die Frau hätte fliehen oder um Hilfe rufen können. "Die Überzeugung des Landgerichts von seiner Täterschaft sei jedoch nicht zu beanstanden", so der SWR.