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Ab Mittwoch müssen Arbeitgeber und Beschäftigte vor Zutritt zum Betrieb einen 3G-Nachweis erbringen / Das sagen IHK und Kreishandwerkerschaft

3G am Arbeitsplatz: Das gilt ab Mittwoch

Von Rebekka Groß

Kreis Böblingen - Wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen gilt ab Mittwoch die 3G-Regel auch am Arbeitsplatz. Sprich: Arbeitgeber und Beschäftigte müssen künftig vor Zutritt zum Betrieb nachweisen, ob sie geimpft, genesen oder tagesaktuell negativ getestet sind.

Während die Impf- und Genesenen-Zertifikate nur einmalig eingesehen müssen und der Status des Mitarbeiters dokumentiert werden muss, müssen Beschäftigte, die nicht immunisiert sind, für jeden Präsenztag einen aktuellen Testnachweis ...

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