77-Jährige kippt Kot und Urin auf das Nachbargrundstück
**Hat eine 77 Jahre alte Sindelfingerin im Oktober 2014 einmal mehr eine urinhaltige, zumindest aber stinkende Flüssigkeit auf das Grundstück ihres Nachbarn geschüttet? Diese Frage hatte das Böblinger Amtsgericht zu klären. Es verurteilte sie zu der Haftstrafe von zwei Monaten ohne Bewährung. Das Gericht nahm eine verminderte Schuldfähigkeit der Angeklagten an. **
Am 19. Oktober 2014 stieg die 77 Jahre alte Angeklagte auf einen Gegenstand. Ein Zeuge konnte nicht genau erkennen, worum es sich handelte, ...
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