

Kreis Böblingen / Stuttgart - Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am Donnerstag, 23. Dezember, die Corona-Verordnung angepasst. Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden nochmals erweitert. Außerdem soll künftig in Innenräumen eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske getragen werden. Mit der neuen Verordnung wird zudem eine Sperrstunde in der Gastronomie eingeführt. Die 2G+-Regel wird an die neue Booster-Empfehlung der Stiko angepasst. Für Veranstaltungen wird die zulässige Teilnehmendenzahl weiter herabgesetzt. Die geänderte Corona-Verordnung tritt am kommenden Montag, den 27. Dezember 2021 in Kraft.
Die wichtigsten Anpassungen im Überblick:
Für private Kontaktbeschränkungen gilt folgendes:
Für geimpfte und genesene Personen gilt:
Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen.
Allgemein gilt: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre werden unabhängig ihres Impfstatus in keiner Konstellation mitgezählt.
Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+-Regelung. Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind dann nur noch:
Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar 2022, wird aber fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.
Weitere Informationen
Basisstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufen landesweit nicht erreicht oder überschritten.
Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 1,5 oder ab 250 Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.
Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 3 oder ab 390 Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.
Alarmstufe II: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 6 oder ab 450 Covid19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.