Abwassergebührwird aufgetrennt
Auch Weil im Schönbuch darf die Abwassergebühren künftig nicht mehr ausschließlich aufgrund der bezogenen Frischwassermenge berechnen. Wie der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof festgestellt hat, müssen Gemeinden den Abwassergebühren stattdessen auch den auf einem Grundstück anfallenden Regenwasseranteil zugrunde legen, der sich aus den befestigten Flächen eines Grundstücks ergibt. Um diesen Wert pro Grundstück zu ermitteln, stehen neben der Erstellung von Luftbildern noch weitere Verfahren zur Verfügung. ...
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