

Da die betroffenen Mitarbeiter als Kontaktpersonen nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts frühestens erst nach Vorliegen eines zweiten negativen Testergebnisses und einer Freigabe durch das Gesundheitsamt wieder in der Patientenversorgung eingesetzt werden können, bleibt der Betrieb in der Gefäß- sowie der Viszeralchirurgie bis dahin eingeschränkt. Planbare Eingriffe werden, sofern medizinisch vertretbar, zunächst verschoben, die Notfallversorgung stellt das Klinikum Sindelfingen-Böblingen ...
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