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Ein Blick zurück

Als der Landkreis Böblingen noch ein Oberamt war

Der Landkreis Böblingen feiert 50. Geburtstag. In einer Artikelserie des Kreisarchivs gibt es einen Blick zurück. Denn was war, bevor es überhaupt Landkreise gab?
Von Debora Fabriz
Eine Karte aus dem Oberamt Böblingen aus dem Jahr 1850. Bild: Landkreis Böblingen

Eine Karte aus dem Oberamt Böblingen aus dem Jahr 1850. Bild: Landkreis Böblingen

Kreis Böblingen. Die Gebietsreform in Baden-Württemberg zum 1. Januar 1973 kürzte die Anzahl der Landkreise von 63 auf 35. Der neu gebildete Landkreis Böblingen umfasst das Kreisgebiet des vorigen Kreis Böblingen; außerdem kam der größte Teil des aufgelösten Landkreises Leonberg dazu und vom Landkreis Calw 1971 die Gemeinde Dachtel durch Eingliederung in die Gemeinde Aidlingen und 1973 Deckenpfronn; 1975 wurden die Stadt Leinfelden und die Gemeinde Musberg ausgegliedert.

Die Geschichte der Vorläufer der Landkreise geht im Württembergischen zurück ins späte Mittelalter. Bereits im 13./14. Jahrhundert findet sich die Gliederung der damaligen Grafschaft Württemberg in Ämter. Diesen standen Amtmänner vor, die Vögte, die zunehmend aus der bürgerlichen Ehrbarkeit stammten und für das Amt ernannt wurden. Sie vertraten zwar herrschaftliche Interessen, verwalteten aber selbständig die Amtsstadt und ihren Amtsbezirk.

Sie sprachen Gericht, bestimmten die Instandsetzung von Straßen oder auch das Feuerlöschwesen. Die Gemeinden im Amtsbezirk entsandten Vertreter in die Amtsversammlung. Um 1425 wurde der „Landschaden“ als Umlage von Landessteuern eingeführt. Die Amtsbezirke erhoben gleichfalls einen „Amtsschaden“ als Umlage zur Umsetzung ihrer Aufgaben. Grob vereinfacht kann man den „Amtsschaden“ mit der heutigen Kreisumlage vergleichen

Auf dem Gebiet des heutigen Landkreises Böblingens liegen die ehemaligen drei Amtsstädte Böblingen, Herrenberg und Leonberg mit ihren jeweiligen Amtsbezirken. Leonberg war neben Stuttgart 1457 Austragungsort des ersten württembergischen Landtags. Die Amtsstädte und ihre Amtsbezirke schickten Gesandte, die dort ihre Interessen vertreten sollten. Diese Vertreter der Städte und Ämter auf den Landtagen, die in unregelmäßigen Abständen bis zur Erhebung Württembergs zum Königreich tagten, waren dauernd und ausschließlich Mitglieder der führenden bürgerlichen Schicht, der sogenannten Ehrbarkeit. Die in der Appellation des Grafen 1457 einberufene „Landschaft“ stand ihm, der Herrschaft, gegenüber. So konnte die „Landschaft“ Einfluss auf die Politik in der Grafschaft Württemberg nehmen, die 1495 zum Herzogtum erhoben wurde.