

Sindelfingen. Sicherheit geht vor: Wegen erhöhter Brandgefahr ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen bundesweit und ganzjährig verboten – also auch am 31. Dezember und 1. Januar. In Sindelfingen betrifft dies insbesondere die Altstadt mit ihren besonders brandempfindlichen Fachwerkhäusern.
„Unachtsamkeit beim Umgang mit Feuerwerk kann schnell zu gefährlichen Situationen führen“, betont Ordnungsamtsleiter Mehmet Koc. „Deshalb erinnern wir jeden Einzelnen daran, Feuerwerk nur dort zu zünden, wo es erlaubt ist, und dabei stets die nötige Umsicht walten zu lassen.“
Ergänzend äußert sich auch die Feuerwehr Sindelfingen: „Unsere Einsatzkräfte erleben jedes Jahr, wie schnell durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk Brände entstehen können“, erklärt Feuerwehrkommandant Rainer Just und fügt an: „Mit ein wenig Aufmerksamkeit lässt sich viel vermeiden – bitte gehen Sie sorgsam und verantwortungsbewusst mit pyrotechnischen Gegenständen um.“
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist darüber hinaus insbesondere in der Nähe von folgenden Einrichtungen untersagt:
Wer an diesen Orten Feuerwerkskörper zündet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. In schweren Fällen kann ein solches Verhalten zudem strafrechtliche wie auch zivilrechtliche Folgen haben.
Um Personen- und Sachschäden zu vermeiden, bitten Ordnungsamt und Feuerwehr dringend um Beachtung:




