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Zum Jahreswechsel

Auch in Sindelfingen gilt das teilweise Feuerwerksverbot

Die Stadtverwaltung erinnert daran, dass insbesondere die Altstadt mit ihren besonders brandempfindlichen Fachwerkhäusern geschützt werden muss.

Von Roman Steiner

Sindelfingen. Sicherheit geht vor: Wegen erhöhter Brandgefahr ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen bundesweit und ganzjährig verboten – also auch am 31. Dezember und 1. Januar. In Sindelfingen betrifft dies insbesondere die Altstadt mit ihren besonders brandempfindlichen Fachwerkhäusern.

„Unachtsamkeit beim Umgang mit Feuerwerk kann schnell zu gefährlichen Situationen führen“, betont Ordnungsamtsleiter Mehmet Koc. „Deshalb erinnern wir jeden Einzelnen daran, Feuerwerk nur dort zu zünden, wo es erlaubt ist, und dabei stets die nötige Umsicht walten zu lassen.“

Ergänzend äußert sich auch die Feuerwehr Sindelfingen: „Unsere Einsatzkräfte erleben jedes Jahr, wie schnell durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk Brände entstehen können“, erklärt Feuerwehrkommandant Rainer Just und fügt an: „Mit ein wenig Aufmerksamkeit lässt sich viel vermeiden – bitte gehen Sie sorgsam und verantwortungsbewusst mit pyrotechnischen Gegenständen um.“

Wo Feuerwerk ebenfalls verboten ist

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist darüber hinaus insbesondere in der Nähe von folgenden Einrichtungen untersagt:

  • Krankenhäusern
  • Kirchen
  • Kinder- und Altersheimen
  • besonders brandempfindlichen Anlagen (z. B. Tankstellen)

Rechtsfolgen im Falle eines Verstoßes

Wer an diesen Orten Feuerwerkskörper zündet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. In schweren Fällen kann ein solches Verhalten zudem strafrechtliche wie auch zivilrechtliche Folgen haben.

Um Personen- und Sachschäden zu vermeiden, bitten Ordnungsamt und Feuerwehr dringend um Beachtung:

  • Rücksicht auf Menschen, Tiere und Umgebung nehmen.
  • Feuerwerk nur gemäß Gebrauchsanweisung verwenden.
  • Niemals mehrere Feuerwerkskörper gleichzeitig bereitlegen oder am Körper tragen.
  • Flugrichtung, Funkenflug und Windrichtung beachten.
  • Nur dort zünden, wo es erlaubt ist – mit ausreichendem Abstand zu Gebäuden.
  • Auf Schulhöfen sowie auf Sport- und Spielplätzen kein Feuerwerk zünden.
  • Blindgänger niemals erneut zünden.
  • Kein Feuerwerk vom Balkon oder aus Fenstern werfen.
  • Balkone räumen, Fenster schließen, brennbare Gegenstände sichern.