Beim Heizungstausch gelten neue Regeln
**Wer ab Juli 2015 seine Heizungsanlage austauscht, muss anschließend statt bislang zehn künftig 15 Prozent der Wärmeenergie aus regenerativen Quellen beziehen. Das gilt nun auch für alle Gebäude, in denen keine Wohnungen sind. **
Die Anzahl der möglichen Erfüllungsoptionen hat sich dafür auch erhöht – ein Sanierungsfahrplan zählt dazu. „Die Quote ließ und lässt sich jedoch mit einer Vielzahl von Maßnahmen erfüllen – und diese Wahlmöglichkeiten sind jetzt noch zahlreicher und flexibler“, erklärt ...
Als SZ/BZ Abonnent ist szbz+ für Sie kostenfrei im Abo enthalten
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0