

Ein heute 44 Jahre alter Böblinger erlitt unverschuldet einen Motorradunfall und zog sich eine erhebliche Beinverletzung zu. Der Kaufmann nahm zum Anwalt Kontakt auf und beauftragte ihn, die Regulierung des Schadens und des Schmerzensgelds zu übernehmen. Am 1. Februar 2008 ging ein Vorschuss in Höhe von 5000 Euro auf das Konto des Rechtsanwalts ein. Seine Pflicht war es, das Geld an seinen Mandanten weiterzuleiten. Dem kam der Angeklagte ebenso wenig nach wie in drei weiteren Fällen. Er lieferte ...
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