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Ab wann sie gilt, steht noch nicht fest

Böblingen führt die Katzenschutzverordnung ein

Die Regelung verpflichtet Halter von freilaufenden Katzen, diese zu kastrieren und zu registrieren.
Von Isabell Gospodarczyk
Im Kreistierheim landen auch Nachkommen von freilebenden Katzen, die ohne Mutter gefunden wurden und auf sich selbst gestellt waren.  Die Katzenschutzverordnung soll eine unkontrollierte Vermehrung eindämmen.

Im Kreistierheim landen auch Nachkommen von freilebenden Katzen, die ohne Mutter gefunden wurden und auf sich selbst gestellt waren. Die Katzenschutzverordnung soll eine unkontrollierte Vermehrung eindämmen.

Bild: Nüßle

Böblingen. Der Böblinger Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, eine Katzenschutzverordnung einzuführen. Ziel der Verordnung ist es, freilebende Katzen zu schützen, indem sie eine unkontrollierte Vermehrung eindämmt und somit Tierleid reduziert. Für Halter bedeutet das: Sie müssen ihre freilaufenden Katzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren.

Kritik an Paragraf 4

Für Diskussion sorgte im Gemeinderat der Paragraf 4 der Verordnung. In diesem ist festgelegt, dass private Grundstücke betreten ...

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