

Böblingen. Einen Diebstahl der ungewöhnlichen Art verhandelte das Böblinger Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft legte der 60-jährigen Dame zur Last, am 3. September 2024 in einem Böblinger Modegeschäft zwei Damenröcke im Wert von jeweils 49 Euro gestohlen zu haben. Die Diebin griff sich die beiden Utensilien vom Ständer im Außenbereich des Bekleidungsgeschäftes, steckte sie in ihre Tasche und begab sich danach in den nahe gelegenen Discounter.
Die Geschäftsinhaberin beobachtete jedoch das Geschehen, ...
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