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Aus dem Amtsgericht

Böblingen: Letzte Chance für Diebin vor Gericht

Eine 60-jährige Frau vergriff sich zum wiederholten Male an fremdem Eigentum und klaute zwei Damenröcke. Das Böblinger Amtsgericht beließ es noch- und letztmals bei einer finanziellen Sanktion.

Von Konrad Buck
Ein Richter hat einen gewissen Ermessensspielraum, in dem das Urteil geprochen wird.

Ein Richter hat einen gewissen Ermessensspielraum, in dem das Urteil geprochen wird.

Bild: Andrey Popov / Adobe Stock

Böblingen. Einen Diebstahl der ungewöhnlichen Art verhandelte das Böblinger Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft legte der 60-jährigen Dame zur Last, am 3. September 2024 in einem Böblinger Modegeschäft zwei Damenröcke im Wert von jeweils 49 Euro gestohlen zu haben. Die Diebin griff sich die beiden Utensilien vom Ständer im Außenbereich des Bekleidungsgeschäftes, steckte sie in ihre Tasche und begab sich danach in den nahe gelegenen Discounter.

Die Geschäftsinhaberin beobachtete jedoch das Geschehen, ...

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