Ordnungsämter kontrollieren stichprobenartig, ob Corona-Quarantänen eingehalten werden / Diese Bußgelder drohen bei Missachtung
Corona-Quarantäne: Politik setzt auf Eigenverantwortung
Von Rebekka Groß
Kreis Böblingen. Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, der muss sich laut Infektionsschutzgesetz samt seiner ungeimpften Haushaltsangehörigen eigenständig in Absonderung begeben. Anders als zu Beginn der Pandemie erhalten Infizierte und ihre Kontaktpersonen seit Mitte November 2021 nicht mehr grundsätzlich Bescheid vom Gesundheitsamt. Doch wie wird kontrolliert, ob sich Betroffene auch tatsächlich an das Absonderungsgebot halten und welche Strafen drohen bei Nichtbeachtung?
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