![Alle sechs Standorte des Klinikverbunds Südwest sind vom Streik betroffen.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/623/57623/57623_52901_Eingang_des_bestehenden_Krankenhauses2.jpg?_=1736786648&w=318&a=1.7777777777777777777777777777778&f=cover)
![Alle sechs Standorte des Klinikverbunds Südwest sind vom Streik betroffen.](/i/fileadmin/user_upload/import/artikel/623/57623/57623_52901_Eingang_des_bestehenden_Krankenhauses2.jpg?_=1736786648&w=318&a=1.7777777777777777777777777777778&f=cover)
Kreis Böblingen. Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, der muss sich laut Infektionsschutzgesetz samt seiner ungeimpften Haushaltsangehörigen eigenständig in Absonderung begeben. Anders als zu Beginn der Pandemie erhalten Infizierte und ihre Kontaktpersonen seit Mitte November 2021 nicht mehr grundsätzlich Bescheid vom Gesundheitsamt. Doch wie wird kontrolliert, ob sich Betroffene auch tatsächlich an das Absonderungsgebot halten und welche Strafen drohen bei Nichtbeachtung?
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0