Menü
Ordnungsämter kontrollieren stichprobenartig, ob Corona-Quarantänen eingehalten werden / Diese Bußgelder drohen bei Missachtung

Corona-Quarantäne: Politik setzt auf Eigenverantwortung

Von Rebekka Groß
Wer Corona-positiv ist muss sich samt seiner ungeimpften Haushaltsangehörigen eigenständig in häusliche Quarantäne begeben. Eine offizielle Aufforderung vom Gesundheitsamt gibt es nur noch in seltenen Fällen. Bild:  Konstantin Yuganov/Adobe Stock

Wer Corona-positiv ist muss sich samt seiner ungeimpften Haushaltsangehörigen eigenständig in häusliche Quarantäne begeben. Eine offizielle Aufforderung vom Gesundheitsamt gibt es nur noch in seltenen Fällen. Bild: Konstantin Yuganov/Adobe Stock

Kreis Böblingen. Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, der muss sich laut Infektionsschutzgesetz samt seiner ungeimpften Haushaltsangehörigen eigenständig in Absonderung begeben. Anders als zu Beginn der Pandemie erhalten Infizierte und ihre Kontaktpersonen seit Mitte November 2021 nicht mehr grundsätzlich Bescheid vom Gesundheitsamt. Doch wie wird kontrolliert, ob sich Betroffene auch tatsächlich an das Absonderungsgebot halten und welche Strafen drohen bei Nichtbeachtung?

Daten werden ...

Weiter geht's mit SzBz-Plus
Hier geht es zu weiteren Angeboten

Als SZ/BZ Abonnent ist szbz+ für Sie kostenfrei im Abo enthalten

Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0