

Stuttgart - Junge Menschen, die die Schule abgeschlossen haben und auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind, sollten dies auf alle Fälle der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter melden. Zwar haben die Jugendlichen keinen Anspruch auf finanzielle Leistungen, aber die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird als sogenannte Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hin. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
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