

Künftig kann die Stadt Renningen bei Vergaben von öffentlichen Aufträgen Leistungen bis zu 500 000 Euro per beschränkter Ausschreibung vergeben. Dadurch soll das lokale Handwerk gefördert werden. Bei öffentlichen Aufträgen sieht die geltende Gesetzeslage vor, grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Ausnahmen davon sind möglich, wenn sie aufgrund der Eigenart der Leistung oder anderer Umstände gerechtfertigt sind. Bislang ist es so, dass bei einer so genannten beschränkten Ausschreibung ...
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0