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Kreis Böblingen: Mit Vollmachten und Betreuungsverfügungen für den Ernstfall vorsorgen / SZ/BZ-Serie "In guten Händen?" (15)

Den eigenen Willen festhalten

Von unserem Mitarbeiter Bernd Heiden

Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung: Wer sich nicht rechtzeitig darum kümmert, bekommt einen gesetzlichen Betreuer zugewiesen. Eltern, Kinder und Ehepartner werden nicht automatisch ...