

Gärtringen. Seit fast fünf Jahren schon ist der Gärtringer Schlachthof geschlossen, und erst seit Kurzem ist die juristische Aufarbeitung der Vorfälle (Verstöße gegen das Tierschutzgesetz) beendet. Die bisherigen und bereits im vergangenen Jahr erlassenen Strafbefehle richteten sich allesamt gegen Personen, die im operativen Geschäft tätig waren – also beim Zutrieb oder bei der Schlachtung der Tiere. Nun wurde erstmals ein Vorstandsmitglied der Schlachthof-Genossenschaft belangt, weil er – so die ...
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