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Grafenau: Neue Polizeiverordnung in der Gemeinde nach 20 Jahren

Der Fuchs darf nicht gefüttert werden

Neue Regelungen in den Bereichen Ruhestörungen, Haus- und Gartenarbeiten und Tierfütterungen sind in der Polizeiverordnung der Gemeinde Grafenau enthalten. Die nach 20 Jahren laut Polizeigesetz neu zu beschließende Polizeiverordnung wurde einstimmig verabschiedet.
Von unserer Mitarbeiterin 
Annette Nüßle

Neben den gesetzlichen Vorgaben über Sonn- und Feiertage und dem Bundesimmissionsschutzgesetzt verweist die Verordnung darauf, dass Haus- und Gartenarbeiten die zu erheblichen Belästigungen anderer führen nicht in der Zeit zwischen 20 und 7 Uhr ausgeführt werden dürfen. Eine Ruhephase in der Mittagszeit enthält die Verordnung nicht. Diese ist nur bei der Benutzung von Sport- Spiel- Bolz- und Grillplätzen die weniger als 50 Meter von der Wohnbebauung liegen von 12.30 bis 14.30 Uhr geregelt. Hier ...

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