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Der Zweck heiligt die Mittel

zu: „Daten sind ein begehrtes Diebesgut“ (SZ/BZ vom 6. Oktober)

Laut diesem Artikel scheint es doch eine Straftat zu sein, Daten zu hacken, beziehungsweise zu klauen. Daraus folgere ich, dass auch der Erwerb von geklauten Daten strafbar sein müsste. Trotzdem war sich unsere Regierung, beziehungsweise manche Bundesländer, nicht zu schade, die geklauten Steuer-CDs für Millionen Steuergelder zu erwerben. Dies war anscheinend nicht strafbar, der Zweck heiligt die Mittel. Das heißt im Klartext, dass ...

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