

Kein Lehrbuch für Anfänger oder ‘Strafrecht leicht gemacht’ sei sein Werk. Auch keine Fallschilderung à la ‘Meine schönsten Morde’, sagt Thomas Fischer. Dabei besteht kaum Zweifel: Er hätte mühelos das eine wie das andere schreiben können. Unter Juristen firmiert sein jährlich erscheinender Kommentar zum Strafgesetzbuch schlicht als „Der Fischer“.
Und mit langjähriger Praxis als Strafrichter bis zum Vorsitzenden der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Leipzig, bevor er ins sächsische Staatsministerium ...
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