Die Polizeidirektion als leuchtendes Beispiel
Seit 2004 schreibt das Teilhabe-Sozialgesetzbuch Arbeitgebern vor, Maßnahmen für das sogenannte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) zu installieren. Hinter der Bürokratenvokabel verbirgt sich der politische Wille, Arbeitsplätze im Krankheitsfall zu erhalten: Ist ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank, soll sich der Arbeitgeber darum kümmern, dass die Rückkehr an den Arbeitsplatz reibungslos verläuft. Arbeitsplatz erhalten Die gesundheitliche Belastung am Arbeitsplatz soll reduziert ...
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