

Von unserem Mitarbeiter Heinz Richter
Die Gebührensatzung wurde 2015 zuletzt geändert. Ein Teil der von der Sozialstation erbrachten Leistungen werden mit den Krankenkassen oder den Pflegekassen auf Basis der jeweils gültigen Rahmenvereinbarungen mit den Kostenträgern abgerechnet. Die Gebühren richten sich nach dem Pflegeversicherungsgesetz oder auch nach den Preisvereinbarungen mit den Kostenträgern.
Wenn aber über den Pflegegrad hinaus Leistungen erbracht werden, müssen diese Gebühren festgelegt ...
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