

Der WFV äußerte sich am 10. April mit einer Mitteilung unter der Überschrift „Ordnungsänderungen schaffen Sicherheit und Flexibilität“. Viel Neues gibt es dabei für die hiesigen Klubs nicht. Der WFV nimmt lediglich Anpassungen der DFB-Spielordnung und DFB-Jugendordnung auf.
Dabei geht es neben der Aussetzung der Insolvenzklausel um Änderungen bei Vertragsspielern und im Vereinswechselrecht. Hier wird die sechsmonatige Frist, nach der ein Spieler ohne Einsatz für seinen aktuellen Verein ohne Entschädigung ...
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