

Sindelfingen. Nebenkosten können tückisch sein, wenn man umzieht. Das erlebte Familie P., die sicher war, dass sie nicht mehr Strom verbraucht hatte, wie vorher, als sie noch etwas zurückbekam.
Voriges Jahr im Herbst wechselte die Familie mit drei Kindern die Wohnung. Dieses Jahr im August kamen die Nebenkostenrechnungen für beide Wohnungen. Ein bisschen zu hoch, wie Josef P. fand, bezahlte sie aber und schickte sie ans Jobcenter in der Hoffnung, dass dies die Kosten übernehmen würde. Bis 30. Juni 2025 bezahlte es nämlich die Unterkunft.
Aber das Ansinnen wurde abgelehnt mit der Begründung: „Die Nebenkostenabrechnung wurde am 13.08.2025 erstellt und ist damit erst zu einem Zeitpunkt fällig geworden, an dem kein Leistungsbezug nach SGB II mehr bestand.“ Josef P. hatte eine Arbeitsstelle gefunden, die allerdings nicht üppig bezahlt wird.
Nun wird es eng. Seine Frau kümmert sich zu Hause um die Kinder, von denen eins eine seltene Blutkrankheit hat und täglich gespritzt werden muss. An derselben Krankheit starb vor einigen Jahren eine Tochter im Alter von drei Jahren.
Die Trauer um sie und die Sorge, das nächste Kind könnte auch daran sterben, bedrückt die Eltern zusätzlich. „Nachbarn in Not“ half, um der Familie wieder eine Perspektive für die Zukunft zu geben.
Wenn Sie „Nachbarn in Not“ unterstützen wollen, damit die Hilfsorganisation helfen kann, dann überweisen Sie eine Spende an die Vereinigten Volksbanken, IBAN: DE81603900000200250000, BIC: GENODES1BBV oder an die Kreissparkasse Böblingen, IBAN: DE18603501300003039999, BIC: BBKRDE6B.
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