

zu: „Pläne für Penny-Standort stocken“ (SZ/BZ vom 30. Januar)
Eine erstaunliche Posse spielt sich beim geplanten Neubau des Discountmarktes an der Schönaicher Straße ab: Ein nicht qualifizierter Bebauungsplan aus dem Jahr 1963 gilt auf einmal als in Stein gemeißelt. Befreiungen – bei vielen Bauvorhaben gang und gäbe – selbst nur in einem Punkt? Niemals, nicht möglich schallt es vom Rathaus.
Zu den Fakten: Der B-Plan sieht einen beiderseitigen Grenzabstand von 2,50 Meter vor. Ein Abstand, der mit ...
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