Die Vollmacht ist eine Vertrauensfrage
Bei der Veranstaltungsreihe im Eichholz „Was uns bewegt“ ging es um ein spannendes Thema. Eine Vollmacht für den Ehepartner oder die Kinder?
Wenn ein Mensch durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten, ist das den Ehegatten oder den Kindern nicht automatisch erlaubt. Jeden kann es treffen. Deshalb gilt es, das Bewusstsein zu schärfen.
Zur Verdeutlichung dienen diese Fragen: Warum brauche ich eine Vollmacht? Wer wird bevollmächtigt und ab wann gilt die Vollmacht? ...
Als SZ/BZ Abonnent ist szbz+ für Sie kostenfrei im Abo enthalten
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0

Schilder und Regeln in der neuen Fahrradstraße im Sindelfinger Fronäcker sorgen für Unmut
Kreis Böblingen: Der erste vollelektrische Linienbus im Landkreis ist in Betrieb

Weil im Schönbuch: 70-jähriger Radler stirbt im Krankenhaus
