Diesel-Skandal: Strafbefehle gegen drei Daimler-Mitarbeiter
**Böblingen/Stuttgart - **Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat beim Amtsgericht Böblingen den Erlass von Strafbefehlen wegen Betrugs gegen drei Mitarbeiter der Daimler-AG beantragt. Es handelt sich um einen Mitarbeiter der unteren Führungsebene und um zwei Sachbearbeiter, die keine Personalverantwortung haben. Hintergrund ist die Manipulation des Emissionskontrollsystems von Diesel-Kraftfahrzeugen der Daimler AG, der so genannte Dieselskandal.
Konkret sollen die drei Personen laut der Staatsanwaltschaft dafür verantwortlich gewesen sein, dass die Motorsteuerungssoftware eines Teils der von einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts betroffenen Dieselfahrzeuge der Emissionsklasse 6, die von der Daimler AG von August 2011 bis einschließlich Dezember 2016 auf den europäischen Markt gebracht wurden, eine unzulässige Abschalteinrichtung enthielt. Das Amtsgericht Böblingen hat die drei Strafbefehle inzwischenerlassen.
Gegen diese Strafbefehle können die drei Angeklagten, jeder für sich, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Sollte dies geschehen, so kann das Gericht diesen Einspruch als unzulässig verwerfen, oder aber es kommt zu einer Hauptverhandlung. Über die in den Strafbefehlen jeweils festgelegte Strafe wurde nichts verlautbart. Mittels eines Strafbefehls kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, verhängt werden.
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