Dürfen auch geistig behinderte Menschen wählen?
Wenn Ulrich Rehm die Wahlunterlagen zugeschickt bekommt, dann bleiben diese ungeöffnet und landen etwas später im Altpapier. Mit FDP, CDU oder Piraten kann der Weil im Schönbucher nichts anfangen. An seinem zweiten Lebenstag hatte der heute 48-Jährige einen Hirnkrampf bekommen und ist seitdem geistig behindert. Wählen dürfte er theoretisch trotzdem. Im Prinzip ist die Regelung ganz einfach: Sobald das Vormundschaftsgericht für den Betroffenen für alle Angelegenheiten eine Betreuung eingerichtet ...
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