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US-Sanktionen gegen Eigentümer

Ehninger IBM-Areal: Bebauungsplanverfahren auf Eis gelegt

In Ehningen ist Haji Ajmal Rahmani in Verbindung mit der Herrenberger Ozean Group Eigentümer des heutigen IBM-Areals. Laut Tageszeitung taz gibt es US-Sanktionen gegen Rahmani. "Das laufende Bebauungsplanverfahren ist deshalb mit sofortiger Wirkung auf Eis gelegt“, teilt die Gemeinde Ehningen mit.
Von Konrad Schneider
Das Ehninger IBM-Areal.

Das Ehninger IBM-Areal.

Ehningen. Die Tageszeitung taz berichtet aktuell über US-Sanktionen gegen Haji Ajmal Rahmani. In Ehningen ist Rahmani in Verbindung mit der Ozean Group mit Sitz in Herrenberg Eigentümer des heutigen IBM-Areals. Die Gemeinde Ehningen arbeitet mit der Ozean Group an einer Nachnutzung des Areals. In direkter Nachbarschaft zum neuen IBM-Tech-Campus plant die Gemeinde zusammen mit der Ozean Group einen Wohn-Tech-Campus, der die Nachbarschaft ergänzt und den High-Tech-Standort Ehningen stärken soll.

„Beim Verkauf des Areals handelte es sich um einen privaten Verkauf, auf den die Gemeinde Ehningen keinen Einfluss hatte. Die Nachnutzung des neun Hektar großen Areals ist von zentraler Bedeutung für die Gemeinde. Die Sanktionen gegen Herrn Rahmani nehmen wir sehr erst und haben das laufende Bebauungsplanverfahren mit sofortiger Wirkung auf Eis gelegt“, teilt die Gemeinde Ehningen in einer Pressemitteilung mit und ergänzt: „Das Grundstück befindet sich nach wie vor im Eigentum der Ozean Group. Die Gemeinde Ehningen hat keinerlei Verpflichtungen. Die entstandenen Planungskosten im laufenden Verfahren wurden von der Ozean Group getragen.“

Aktualisierung vom 10.07.2024:
„Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am 11.06.2024 im Rahmen einer Pressemitteilung (https://staatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/20826954/) bekannt-gegeben, dass sie das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche, das im Zusammenhang mit einer Vielzahl von Investitionen in hochpreisige Immobilien im gesamten Bundesgebiet aus vorgeblich inkriminiertem Vermögen aus der Erfüllung von betrügerisch und unter Zahlung von Bestechungsgeldern erlangten Logistikverträgen für das US-Militär und die NATO im Zuge des Afghanistankrieges steht, Anfang Juni 2024 gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt hat. Die durchgeführten Ermittlungen, insbesondere die im Wege der Rechtshilfe eingeholten Auskünfte aus den Vereinigten Staaten von Amerika, haben laut Staatsanwaltschaft Stuttgart keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte für eine inkriminierte Herkunft der von Unternehmen mit Sitz im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Stuttgart in Deutschland durch Ajmal Rahmani investierten Gelder ergeben.“