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Kommentar

Ein Fall für die Mautpflicht

B 464/B 295: Im Bundesverkehrsministerium denkt man darüber nach, die Lastwagenmaut nicht nur auf Autobahnen, sondern künftig auch auf den vierspurigen Bundesstraßen zu erheben. Vierspurige Bundesstraßen sind im Grunde Autobahnen, eben nur unter einem anderen Namen. Deshalb scheint es gerechtfertigt, die Spediteure auch hier zur Kasse zu bitten. Die Mautpflicht aber nur einfach auf vierspurige Bundesstraßen ausdehnen, ist zu kurz gedacht. Das beste Beispiel liefert hierzu künftig der Landkreis ...

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