

Einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 102 000 Euro beantragte die Arbeiterwohlfahrt Böblingen-Tübingen beim Landkreis Böblingen, um mit diesen Mitteln die Fenster- und Fassadenflächen im Tagungsgebäude der Jugendbildungsstätte sanieren zu können, die sie im Böblinger Heuweg betreibt. Im Gegenzug verzichtet die Awo für 20 Jahre auf den genehmigten jährlichen Zuschuss in Höhe von 5100 Euro.
Der Jugendhilfe- und Bildungsausschuss stimmte dieser Umwandlung in einen einmaligen Investitionskostenzuschuss ...
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