

Die OB-Kandidatin Fridi Miller hat beim Regierungspräsidium Stuttgart nach Paragraf 31 des Kommunalwahlgesetzes Einspruch gegen die Sindelfinger OB-Wahl vom 7. Mai eingelegt. Aus ihrer Sicht besteht „der Verdacht der Wahlmanipulation, der Wahlbeeinflussung, der Wählertäuschung, der Wählerbestechung und Wählernötigung“ sowie „Fehler beim Wahlverfahren“. Außerdem hat sie bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Strafantrag gegen OB Dr. Vöhringer und weitere Personen wegen des „Verdachts der Untreue“ und ...
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