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Diese Entwicklung wird sich fortsetzen

Energieagentur Böblingen: Darauf müssen sich die Verbraucher im neuen Jahr einstellen

Die Kosten für Heizöl, Erdgas und Kraftstoffe nehem im neuen Jahr 2025 zu.
Von Peter Maier
Wer sich eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb nehmen will, bekommt ab Februar weniger Geld für die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz. Bild: mmphoto/Adobe Stock

Wer sich eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb nehmen will, bekommt ab Februar weniger Geld für die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz. Bild: mmphoto/Adobe Stock

Bild: mmphoto/Adobe Stock

Kreis Böblingen. Die Energieagentur Kreis Böblingen informiert, auf was sich Verbraucher im neuen Jahr einstellen müssen. Seit 1. Januar steigt der Preis im nationalen Emissionshandel von bisher 45 auf 55 Euro pro Tonne Kohlendioxid. In der Folge erhöhen sich nun voraussichtlich die Preise für Heizöl, Erdgas und für Kraftstoffe.

63 Euro brutto mehr für Heizöl

Damit wird das Heizen mit fossilen Brennstoffen erneut teurer. Wer mit Gas heizt, zahlt ab 2025 etwa 48 Euro brutto mehr fürs verursachte Kohlendioxid. Bei Heizöl ist mit 63 Euro brutto mehr pro Jahr zu rechnen. Die Werte beziehen sich auf einen Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden (kWh) Gas beziehungsweise 2000 Liter Heizöl.

Diese Entwicklung wird sich in den nächsten Jahren nach Überzeugung der Energieagentur auch so fortsetzen. Wer Schluss mit Öl und Gas macht und auf erneuerbare Energie setzt, spart diese Emissionskosten.

Weniger Geld für Solarstrom

Wer 2025 beabsichtigt, eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb zu nehmen, erhält ab Februar weniger Geld für die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz. Bei Anlagen bis zu zehn Kilowatt Leistung mit teilweiser Einspeisung ins Stromnetz sinkt die Einspeisevergütung um etwa ein Prozent auf dann 7,95 Cent pro Kilowattstunde. Für alle, die bereits eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb haben, ändert sich erst einmal nichts. Die feste Einspeisevergütung gilt für 20 Jahre.

Die Anschlussvergütung für Strom aus ausgeförderten Anlagen („Ü-20-Anlagen“) wird dieses Jahr wahrscheinlich niedriger ausfallen als 2024. Die Vergütung bemisst sich am durchschnittlichen Börsenstrompreis für Solarstrom, der erst im Laufe dieses Jahres bekannt sein wird.

Alte Heizkessel müssen getauscht werden

Wer einen Heizkessel oder Einzelofen für Holz oder andere feste Brennstoffe betreibt, muss möglicherweise tätig werden. Heizkessel, die zwischen 1. Januar 2005 und 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden sowie Einzelfeuerungen mit Inbetriebnahme zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010, müssen seit diesem Januar strengere Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Für betreffende Anlagen, die die Grenzwerte nicht einhalten, ist der Weiterbetrieb nicht mehr zulässig. Auskunft darüber, ob ein bestehender Ofen betroffen ist, liefert der Feuerstättenbescheid.

Eine kostenlose, neutrale und unabhängige Erstberatung rund um die energetische Sanierung, Heizungserneuerung oder Nutzung erneuerbarer Energien gibt es nach Terminvereinbarung bei der Energieagentur Kreis Böblingen. Zusätzlich können Beratungen vor Ort in Kooperation mit der Verbraucherzentrale vereinbart werden.

Weitere Informationen gibt es unter der Telefonnummer (0 70 31) 6 63-2040 oder im Internet unter www.ea-bb.de