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Corona-Klagen

Entscheidungen mit Sprengkraft

Im so genannten Eilverfahren haben viele Gerichte den Corona-Maßnahmen der Regierungen statt gegeben. Nun stehen immer mehr Hauptverfahren an – und manch ein Urteil fällt anders aus.
Von Christian Gottschalk
Der VGH hat noch jede Menge Corona-Klagen auf den Schreibtischen.
 Foto: dpa/dpa

Der VGH hat noch jede Menge Corona-Klagen auf den Schreibtischen. Foto: dpa/dpa

Stuttgart - Die Sachsen waren ganz vornedran. Schon im April dieses Jahres hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen erklärt, dass die von der sächsischen Landesregierung im April des Vorjahres beschlossenen Ausgangsbeschränkungen wegen Corona rechtswidrig gewesen seien. Die Entscheidung erging im so genannten Hauptsacheverfahren. Als es zuvor bereits um den einstweiligen Rechtsschutz gegangen war, hatten die Richter noch anders entschieden.

Bayern hält Ausgangsregeln für rechtswidrig

Jetzt hat Bayern ...

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