Corona-Klagen
Entscheidungen mit Sprengkraft
Von Christian Gottschalk
Stuttgart - Die Sachsen waren ganz vornedran. Schon im April dieses Jahres hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen erklärt, dass die von der sächsischen Landesregierung im April des Vorjahres beschlossenen Ausgangsbeschränkungen wegen Corona rechtswidrig gewesen seien. Die Entscheidung erging im so genannten Hauptsacheverfahren. Als es zuvor bereits um den einstweiligen Rechtsschutz gegangen war, hatten die Richter noch anders entschieden.
Bayern hält Ausgangsregeln für rechtswidrig
Jetzt hat Bayern ...
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