Menü
Amphibien

Erste Sperrung zwischen Dätzingen und Lehenweiler

Frösche, Krösten und Molche sind schon wieder unterwegs.
Von Peter Maier
Frösche, Kröten und Molche müssen auf dem Weg zu ihren Laichgebieten oftmals viel befahrene Straßen überqueren.

Frösche, Kröten und Molche müssen auf dem Weg zu ihren Laichgebieten oftmals viel befahrene Straßen überqueren.

Bild: Konstanze Gruber/Adobe Stock

Kreis Böblingen. Ein paar milde Nächte reichen, und Kröten, Frösche und Molche machen sich auf zu ihren Laichplätzen. Entsprechend sind die Vorkehrungen getroffen, zum Schutz der Amphibien und der Helfer.

Teilweise sind Amphibienschutzzäune installiert, und ehrenamtliche Helfer kontrollieren in den Morgen- und Abendstunden die Bereiche dahinter. Für Verkehrsteilnehmer bedeutet das, dass sich hier Menschen im Bereich der Fahrbahn aufhalten. Deshalb ist es in der Dämmerung und nachts so wichtig, vorsichtig und langsam zu fahren, um diese nicht zu gefährden.

Im Bereich der K 1063 zwischen Aidlingen (Abzweig Lehenweiler) und Grafenau-Dätzingen wird in „Wandernächten“ (zwischen 18.30 und 5 Uhr) die Straße komplett gesperrt. Hierfür wird um Verständnis gebeten. Umleitungen sind ausgeschildert, und ein Sicherheitsdienst ist vor Ort; die Waldwege sind gesperrt, um Schleichverkehr zu verhindern. Unter www.lrabb.de/schranke ist jeweils vermerkt, ob gesperrt oder offen ist.

An den folgenden Straßenabschnitten gelten – entsprechend der Beschilderung – Geschwindigkeitsbegrenzungen (jeweils zwischen 20 und 6 Uhr).

Beschränkung auf 70 Stundenkilometer:

  • K 1075 Gärtringen – Deckenpfronn, (Gärtringer Regenrückhaltebecken)
  • K 1045 Nufringen – Rohrau, (zwischen Gewerbegebiet Buchen und Autobahnunterführung)
  • L 1182 Weil der Stadt – Merklingen, (Bereich Merklinger Ried)
  • L 1182 Weil der Stadt – Schafhausen (zwischen Ortsausfahrt und Angelbachsee); (Begrenzung hier nur zwischen 6 und 9 Uhr)
  • K 1060, Rutesheim-Renningen, (im Waldbereich)
  • K 1017 Rutesheim – Flacht, (im Waldbereich)

Beschränkung auf 50 Stundenkiometer:

  • K 1037 Tailfingen – Hailfingen.